Gerichte stoppen Trumps strenge Beschränkungen bei der Briefwahl

Eine klare und unmissverständliche Niederlage vor Gericht

Briefwahl sollte eigentlich ein ganz normaler Vorgang sein – und doch entbrennt rund um jede Wahl ein heftiger juristischer Streit über die Auszählungsregeln. Millionen amerikanischer Wählerinnen und Wähler sind vollständig darauf angewiesen, dass ihre Stimmzettel rechtzeitig per Post ankommen. Dieser scheinbar banale Streit um Briefumschläge hat nun einen entscheidenden Wendepunkt erreicht.

Die Bundesjustiz hat energisch eingegriffen und die Umsetzung eines heftig umstrittenen Plans ausgesetzt, der die bewährten Praktiken der Postbehörde im Umgang mit Briefwahlunterlagen landesweit auf den Kopf gestellt hätte. Ein dreiköpfiges Berufungsrichtergremium wies am Wochenende das Exekutivdekret von Präsident Donald Trump zurück, das die Stimmabgabe per Post drastisch einschränken sollte.

Jenseits der Grenzen präsidialer Befugnisse

Dieses Urteil bestätigt im Wesentlichen eine frühere Entscheidung, die verhindert, dass der Postdienst bürokratische Hürden aufbaut – ausgerechnet dann, wenn Bürgerinnen und Bürger bereits dabei sind, ihre Stimme abzugeben. Die nun gestoppten Neuregelungen sahen vor, dass Briefträger die Zustellung von Wahlunterlagen in jenen Bundesstaaten einstellen sollten, die bestimmte Bedingungen nicht erfüllen.

Zu den Anforderungen gehörte unter anderem die Pflicht, eine bundesbehördliche Genehmigung für das Design der Briefumschläge einzuholen. Darüber hinaus hätten die Bundesstaaten vollständige Wählerverzeichnisse auf ein digitales Portal hochladen müssen – das jedoch noch gar nicht in Betrieb ist. Lokale Wahlverantwortliche schlugen sofort Alarm: Die Einhaltung solcher Vorgaben innerhalb so knapper Fristen sei technisch schlicht unmöglich, zumal Bundesstaaten wie Alabama, North Carolina und Wisconsin die Wahlunterlagen bereits längst verschickt hatten.

Das Berufungsgremium – dessen Mitglieder vom früheren Präsidenten Joe Biden ernannt wurden – stellte sich klar auf die Seite der Bundesstaaten und der Wahlrechtsaktivisten. In ihrer Begründung hielten die Richter ausdrücklich fest, dass dem Präsidenten die erforderliche Befugnis fehlt, souveränen Bundesstaaten seine eigenen Wahlverfahren aufzuzwingen.

Aus der offiziellen Stellungnahme des Gremiums ging zudem hervor, dass die Antragsteller die früheren Schlussfolgerungen des Bezirksgerichts zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit des gesamten Dekrets nicht widerlegen konnten. Damit tritt die einstweilige Verfügung der Bundesbezirksrichterin Indira Talwani wieder in Kraft. Diese jüngste Entscheidung fällt in eine Zeit außerordentlichen Rechtsdrucks, während sich das Land intensiv auf die mit Spannung erwarteten Nachwahlen vorbereitet.

Der Rechtsstreit ist noch lange nicht beendet

Mit diesem Urteil ist die juristische Auseinandersetzung keineswegs abgeschlossen. Dieselbe Frage liegt mittlerweile dem Obersten Gerichtshof vor, der sich derzeit damit befasst. Parallel dazu laufen in Washington weitere Verfahren, die von Bürgerrechtsorganisationen und demokratischen Politikern angestrengt wurden – mit dem erklärten Ziel, das umstrittene Exekutivdekret dauerhaft und endgültig zu kippen.

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  • Katharina Vogel schreibt über Lifestyle, gesunde Gewohnheiten und kreative Ideen für den Alltag. Ihre Inhalte verbinden Inspiration mit praktischen Tipps für ein ausgewogenes Leben.

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