Wenn das Urteil einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt
Viel beachtete Gerichtsverfahren wecken oft hohe Erwartungen auf spektakuläre Wendungen und eine lang ersehnte öffentliche Genugtuung. Doch wenn sich der Staub in den Gerichtssälen legt, wirken die finanziellen Schäden und der Reputationsverlust meist weit länger nach als der Prozess selbst. Für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die es wagen, mächtige Medienkonzerne herauszufordern, sind die Risiken enorm — und enden keineswegs mit dem letzten Richterspruch.
Die Rückkehr vor Gericht
Prinz Harry kehrte gemeinsam mit einer Reihe weiterer prominenter Persönlichkeiten vor den High Court zurück. Hintergrund war eine empfindliche Niederlage in ihrem langwierigen Rechtsstreit mit der Associated Newspapers Limited. Der Verlag, zu dem auch das bekannte Boulevardblatt Daily Mail gehört, hatte sich monatelang gegen schwerwiegende Vorwürfe der unrechtmäßigen Informationsbeschaffung verteidigt.
Der ursprüngliche Prozess endete Anfang dieses Jahres nach einem zermürbenden elfwöchigen Verfahren in London. Richter Nicklin wies sämtliche Klageansprüche am 7. Juli mit einem 436 Seiten umfassenden Urteil ab. Als wesentlichen Grund nannte er unzureichende Beweislage seitens der Kläger.
Die Anwaltsteams bereiten sich nun auf eine zweitägige Anhörung zu den unmittelbaren Folgen des Urteils vor. Im Mittelpunkt dürften dabei eine mögliche Berufung sowie die astronomisch hohen Verfahrenskosten stehen. Der Verlag selbst bezifferte seine Verteidigungskosten auf über 50 Millionen Pfund.
Die Anwälte der Kläger hatten zuvor argumentiert, dass Privatdetektive und Journalisten auf unlautere Methoden zurückgegriffen hätten, um fast hundert umstrittene Artikel zu verfassen. Zu den behaupteten Praktiken zählten das Abhören von Festnetztelefonen, der unbefugte Zugriff auf Mailboxen sowie die Erschleichung vertraulicher Daten unter falschen Vorwänden.
Rechtswidrige Praktiken konnten nicht bewiesen werden
Der Verlag hatte während des gesamten Verfahrens jegliches Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße kategorisch bestritten. Die Verteidigung bestand darauf, dass sich die Journalisten ausschließlich auf vollkommen übliche journalistische Methoden gestützt hätten. Als primäre Quellen wurden offizielle Sprecher, freie Journalisten, Archivmaterial früherer Berichte sowie Personen aus dem Umfeld der Prominenten angeführt.
In seiner schriftlichen Urteilsbegründung zerlegte Richter Nicklin die Kernargumentation der Kläger. Seiner Ansicht nach lasse sich nicht automatisch schlussfolgern, dass Informationen rechtswidrig erlangt wurden, nur weil ein Verlag ihre genaue Herkunft nicht erklären kann und sie privater Natur sind. Diesen Ansatz bezeichnete der Richter als vollkommen unzulässig.
Die Führung des Medienunternehmens reagierte auf das Prozessergebnis mit großer Entschiedenheit. Der frühere Chefredakteur des Daily Mail und heutige Verlagsleiter der Gruppe, Paul Dacre, kritisierte die gesamte Klage scharf. Er bezeichnete sie als ein instrumentalisiertes Vorgehen, das seiner Meinung nach niemals vor ein Gericht hätte gebracht werden dürfen.
Auf der anderen Seite war die Enttäuschung über das Urteil tief. Prinz Harry und Baronin Lawrence veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, in der sie die Entscheidung des Gerichts als offensichtliche und dreiste Vertuschung bezeichneten. „Wir haben uns an das Gericht gewandt, um Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit einzufordern. Wir haben beides nicht erhalten“, schlossen sie mit bitterer Enttäuschung.
