Marius Borg Høiby fordert Freilassung nach vier Wochen mit der Fußfessel in Skaugum

Der Sohn der Prinzessin will den Hausarrest hinter sich lassen

Marius Borg Høiby, 29 Jahre alt, macht keinen Hehl daraus, dass er die Auflagen des Hausarrests so bald wie möglich loswerden möchte. Sobald am kommenden Montag die aktuelle Frist seiner Freiheitsbeschränkung ausläuft, will er mit aller Entschlossenheit für seine vollständige Freiheit kämpfen.

Seine Anwältin Ellen Holager Andenæs hat unmissverständlich klargemacht, dass ihr Mandant jede Verlängerung dieser Maßnahme ablehnen wird. Das gilt selbst dann, wenn es sich lediglich um eine Fortsetzung des vergleichsweise milden Regimes mit der elektronischen Fußfessel in seiner Wohnung handeln sollte. Kurz gesagt: Er will keine weiteren Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit hinnehmen.

Die Polizei entscheidet über den nächsten Schritt

Der bevorstehende Montag ist ein entscheidender Moment, denn dann läuft die aktuelle Verfügung ab. Die Ermittler, die sich bisher öffentlich nicht geäußert haben, sollen ihre Haltung zu einer möglichen Verlängerung noch bis Freitagmittag bekanntgeben.

Sollten die Behörden weitere Wochen der Überwachung beantragen, würde die Sache aller Wahrscheinlichkeit nach sofort dem Bezirksgericht Oslo vorgelegt. Bei einer möglichen Anhörung am Montag könnte auch die familiäre Situation eine bedeutende Rolle spielen. Voraussichtlich wird dabei berücksichtigt werden, dass Kronprinzessin Mette-Marit sich Anfang des Sommers einer aufwendigen Lungentransplantation unterziehen musste.

Trotz der engmaschigen Überwachung sind die Bedingungen auf dem Anwesen nicht besonders streng. Høiby darf Besuch empfangen und sein Mobiltelefon sowie den Internetzugang ohne Einschränkungen nutzen. Die grundlegende Voraussetzung dieses milderen Regimes ist jedoch die vollständige Drogenabstinenz, die er regelmäßig durch unangekündigte Drogentests nachweisen muss.

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin befindet sich seit dem 14. Juli in erzwungener Isolation auf dem königlichen Anwesen Skaugum. In dieser Zeit trägt er durchgehend ein elektronisches Überwachungsgerät und hat absolutes Ausgehverbot über das Gelände der Liegenschaft hinaus.

Nach dem harten Urteil wartet das Berufungsgericht

Die aktuellen Freiheitsbeschränkungen sind die direkte Folge umfangreicher Ermittlungen und eines anschließenden Schuldspruchs. Mitte Juni musste Høiby ein Urteil von vier Jahren unbedingter Haft entgegennehmen. Das Gericht befand ihn schuldig, seine ehemalige Partnerin Nora Haukland, ebenfalls 29 Jahre alt, körperlich misshandelt zu haben, sowie in zwei Fällen an schlafenden Personen eine Vergewaltigung begangen zu haben. In zwei weiteren gleichartigen Anklagepunkten wegen sexueller Gewalt wurde er hingegen freigesprochen.

Der Rechtsstreit ist jedoch noch längst nicht abgeschlossen. Der Fall muss in einer Berufungsinstanz neu verhandelt werden, da beide Seiten das ursprüngliche Urteil angefochten haben. Während die Verteidigung die Schuldfeststellung in den verurteilten Punkten bestreitet, hat die Staatsanwaltschaft gegen die Höhe der Strafe Rechtsmittel eingelegt. Die ursprüngliche Anklage hatte nämlich eine deutlich härtere Sanktion gefordert: sieben Jahre und sieben Monate Freiheitsentzug.

Wann genau der Fall vor dem Berufungsgericht Borgarting verhandelt wird, steht noch nicht fest. Experten schätzen jedoch, dass die Anhörung frühestens in den ersten Monaten des kommenden Jahres stattfinden wird. Bis dahin muss Høiby abwarten, was die Polizeibehörden in den nächsten Stunden entscheiden — ob es die lang ersehnte Rückkehr in die Freiheit sein wird oder weitere Wochen unter elektronischer Überwachung.

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  • Katharina Vogel schreibt über Lifestyle, gesunde Gewohnheiten und kreative Ideen für den Alltag. Ihre Inhalte verbinden Inspiration mit praktischen Tipps für ein ausgewogenes Leben.

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