Neue EU-Regeln ab 12. August: Was in allen Restaurants verboten wird

Der Sommer bringt einen Wendepunkt: Neue europäische Vorschriften treten in Kraft

Für viele von uns gehören laue Sommerabende auf der Terrasse, ein kühles Getränk in der Hand und eine Portion knuspriger Pommes einfach dazu. Dieses vertraute Ritual wird in diesem Jahr jedoch von einer bedeutenden Veränderung in der europäischen Gastronomie begleitet.

Ab dem 12. August gilt eine neue europäische Gesetzgebung, die die Funktionsweise von Gastronomiebetrieben in der gesamten EU grundlegend verändern wird. Die verschärften Vorschriften wurden im Dezember 2025 verabschiedet und verfolgen ein klares Ziel: die Umweltbelastung durch die Gastronomiebranche spürbar zu senken. Sowohl Gastronomen als auch Gäste müssen sich von einer längst selbstverständlichen Gewohnheit verabschieden.

Schluss mit Einwegverpackungen aus Plastik

Die neue Verordnung sieht ein umfassendes Verbot der klassischen Einwegbehälter aus Kunststoff vor. Ketchup, Mayonnaise, Salz und Zucker in kleinen Plastikportionsbeuteln werden von den Tischen europäischer Restaurants verschwinden. Mit dieser Maßnahme reagiert die Europäische Union auf die enorme Menge an unnötigem Verpackungsmüll, den die Gastronomie täglich produziert.

Viele Gastronomiebetriebe rüsten sich bereits jetzt und testen alternative Lösungen, um Gästen ihre Lieblingssaucen und Gewürze weiterhin problemlos anbieten zu können. Anstelle der umweltschädlichen Einwegverpackungen werden künftig immer häufiger wiederbefüllbare Behälter, Nachfüll-Dispenser oder kleine Papiertütchen zu sehen sein.

Bedenken rund um die Lebensmittelhygiene

So nachvollziehbar das ökologische Ziel auch ist – der rasche Übergang zum neuen System hat in der Gastronomiebranche eine lebhafte Debatte ausgelöst. Experten und Restaurantbetreiber befürchten, dass die neuen Lösungen die Einhaltung strenger Hygienestandards beim Umgang mit Lebensmitteln erschweren könnten.

Gemeinsam genutzte Dispenser oder offene Schälchen, die von Dutzenden von Gästen berührt werden, bergen objektiv ein höheres Risiko der Keimübertragung als die derzeit verwendeten versiegelten Einzelportionen. Um der Gefahr von Infektionsketten entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber bestimmte Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen weiterhin Originalverpackungen aus Kunststoff verwenden. In diesen Bereichen hat die Sicherheit der Patienten und ein Höchstmaß an Sterilität absoluten Vorrang.

Die Auflagen werden künftig noch strenger

Der Weg zu einer nachhaltigeren Gastronomie endet damit noch lange nicht: Die Vorschriften werden sich mit der Zeit weiter verschärfen. Für das Jahr 2030 ist eine weitere bedeutende Verschärfung der Einschränkungen geplant.

Ab diesem Zeitpunkt wird auch ein generelles Verbot für kompostierbare Kunststoffe in Kraft treten, die heute noch zulässig sind. Danach dürfen Gastronomiebetriebe ausschließlich vollständig recycelbare Verpackungen und Lösungen verwenden – ohne Ausnahme.

Author

  • Katharina Vogel schreibt über Lifestyle, gesunde Gewohnheiten und kreative Ideen für den Alltag. Ihre Inhalte verbinden Inspiration mit praktischen Tipps für ein ausgewogenes Leben.

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