Den Führerschein zu verlieren ist einfacher, als die meisten glauben
Die meisten Autofahrer gehen davon aus, dass der Führerscheinentzug nur Betrunkene am Steuer oder extreme Raser trifft. Die Realität ist jedoch deutlich strenger als diese weit verbreitete Annahme.
Die Führerscheinstelle kann aus einer ganzen Reihe von Gründen einschreiten – weit mehr, als die meisten Menschen vermuten. Das Fahrrecht lässt sich nicht nur wegen wiederholter Verstöße entziehen, sondern – überraschenderweise – auch bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder sogar bei ausbleibender Vorlage geforderter ärztlicher Unterlagen.
Für viele Fahrer beginnt dieser unangenehme Weg bereits bei einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle.
Stufen die Beamten einen Verstoß als schwerwiegend genug ein, sind sie befugt, den Führerschein noch an Ort und Stelle einzuziehen. Der Fall wird anschließend an die zuständige Behörde weitergeleitet, die eine gründliche Prüfung einleitet und die endgültige Entscheidung trifft.
Führerscheinentzug auch wegen unerwarteter Verstöße möglich
Die bekanntesten Fälle betreffen Alkohol am Steuer, gefährliche Geschwindigkeit oder andere ernsthafte Bedrohungen der Verkehrssicherheit. Die geltende Gesetzgebung umfasst jedoch ein deutlich breiteres Spektrum an Situationen.
Die zuständige Behörde kann den Führerschein in folgenden Fällen entziehen:
- Du fährst unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen,
- du flüchtest nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort,
- du begehst innerhalb von zwei Jahren wiederholt Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung,
- du begehst einen schwerwiegenden Verstoß, etwa extremes Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung oder Fahren bei Rotlicht,
- du wirst von den Behörden als fahruntüchtig eingestuft,
- du wirst rechtskräftig für bestimmte schwere Straftaten verurteilt – auch solche, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben,
- du erfüllst die gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen für sicheres Fahren nicht mehr,
- du verweigerst die Vorlage oder vergisst, das angeforderte ärztliche Attest einzureichen,
- du hast den Führerschein auf Grundlage falscher Angaben erworben, etwa durch Betrug bei der Prüfung.
In vielen dieser Fälle ist zusätzlich eine sogenannte Sperrfrist vorgesehen. Das bedeutet in der Praxis: Für einen klar definierten Zeitraum ist es schlicht nicht möglich, einen neuen Führerschein zu erwerben.
Die Dauer dieser Sperre wird im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung festgelegt. Die Behörden berücksichtigen dabei sowohl die Schwere des aktuellen Verstoßes als auch die bisherige Fahrhistorie der betroffenen Person. Bemerkenswert ist, dass auch die berufliche Angewiesenheit auf das Fahrzeug das Endergebnis beeinflussen kann.
So läuft das Verwaltungsverfahren ab und wie werden Informationen gesammelt
Die Behörden handeln zügig und erheben aktiv Daten aus mehreren staatlichen Stellen. Zu den wichtigsten Quellen zählen die Polizei, Justizbehörden, der Strafvollzug und in bestimmten Fällen sogar ausländische Behörden.
Was die Fahreignung betrifft, haben Ärzte das letzte Wort. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden Patienten zu melden, dessen gesundheitlicher Zustand eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Fachuntersuchungen anordnen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.
In manchen Situationen kann es zu einer vorläufigen Aussetzung des Führerscheins kommen – so lange, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder die laufende Ermittlung abgeschlossen ist. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen kann die Behörde auch lediglich eine offizielle Verwarnung aussprechen, anstatt den Führerschein sofort einzuziehen.
Wer seinen Führerschein verloren hat, muss sämtliche im Bescheid genau festgelegten Bedingungen erfüllen, bevor eine Wiedererteilung in Betracht kommt.
Liegt das Fahrverbot länger als ein Jahr zurück, gibt es in den meisten Fällen nur einen Weg zurück: Theorie- und Fahrprüfung müssen erneut und erfolgreich in einer Fahrschule absolviert werden.
Für jeden Autofahrer ist es daher essenziell zu wissen, dass der Führerschein aus weitaus mehr Gründen entzogen werden kann, als gemeinhin mit überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung gebracht werden. Die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung variieren erheblich – je nachdem, welcher Verstoß zum Entzug geführt hat.
