Ein Mann verkaufte Brennholz auf Facebook Marketplace: Geldstrafe von über 7.400 Kronen

Online verkaufen wirkt einfach – doch rechtliche Fallstricke lauern überall

Ungebrauchte Dinge über das Internet loszuwerden ist heutzutage eine Sache von wenigen Minuten. Eine Anzeige ist schnell erstellt, und schon erreicht man potenzielle Käufer in der näheren Umgebung.

Die meisten Nutzer solcher Plattformen bieten schlicht gebrauchte Haushaltsgegenstände an – völlig normal und unproblematisch. Sobald die Verkäufe jedoch den Charakter einer systematischen Handelstätigkeit annehmen, kann es mit dem Gesetz schnell zu ernsthaften Konflikten kommen.

Manchmal genügt eine einzige Online-Anzeige, um das Interesse der Behörden auf sich zu ziehen.

Die Anzeige, die eine unerwartete Ermittlung auslöste

Das musste ein Mann aus Kroatien auf schmerzhafte Weise lernen – er landete schließlich vor Gericht. Der Grund: Er hatte Einzelhandel betrieben, ohne dafür die erforderliche offizielle Genehmigung zu besitzen.

Alles begann damit, dass ein staatlicher Inspektor auf Facebook Marketplace eine Anzeige entdeckte, in der gehacktes und gespaltenes Brennholz angeboten wurde.

Der Verkäufer verlangte rund 800 Kronen pro Kubikmeter – ursprünglich 550 kroatische Kuna – und bot die Lieferung frei Haus bereits im Preis inbegriffen an.

Laut der Aussage des Inspektors vor Gericht umfasste die Anzeige insgesamt fünf Kubikmeter Holz. Die Behörden luden den Mann daraufhin zu einer Überprüfung vor, um festzustellen, ob seine Verkaufsaktivitäten mit den geltenden Vorschriften übereinstimmten.

Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Betroffene das Brennmaterial an einen Bekannten für rund 1.500 Kronen verkauft hatte. Besonders bemerkenswert dabei: Als Teil der Bezahlung akzeptierte er zusätzlich Aluminiumfelgen für ein Auto.

Der Verkäufer verteidigte sich mit der Erklärung, die Anzeige im sozialen Netzwerk sei schlicht aktiv geblieben, weil er nach dem abgeschlossenen Geschäft vergessen hatte, sie zu löschen.

Die Überprüfung bewies jedoch zweifelsfrei, dass der Mann keinerlei Gewerbeanmeldung für den Einzelhandel vorweisen konnte. Auf Grundlage der gesammelten Beweise urteilte das Gericht, dass sein Verhalten gegen das Gewerberecht verstieß und er sich unrechtmäßig bereichert hatte.

Eine empfindliche Geldstrafe für ein Geschäft überschaubarer Größe

Für diesen Verstoß wurde dem Mann eine Geldstrafe von 7.400 Kronen auferlegt. Der Betrag ist innerhalb von dreißig Tagen nach Rechtskraft des Urteils zu begleichen.

Sollte er zwei Drittel der Gesamtsumme fristgerecht begleichen, würde das Gericht die Strafe als vollständig verbüßt betrachten. In diesem Fall käme ihn die gesamte Angelegenheit auf rund 4.900 Kronen zu stehen.

Doch damit nicht genug. Das Gericht ordnete zusätzlich die Einziehung von 800 Kronen an – jenem Betrag, den er durch die illegale Transaktion unrechtmäßig erlangt hatte.

Zur Gesamtrechnung kommen außerdem Verfahrenskosten hinzu, die sich auf rund 350 Kronen belaufen.

In der Urteilsbegründung wurde ferner festgehalten, dass im gesamten Fall weder mildernde noch erschwerende Umstände festgestellt wurden, die eine Anpassung der verhängten Strafe gerechtfertigt hätten.

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  • Katharina Vogel schreibt über Lifestyle, gesunde Gewohnheiten und kreative Ideen für den Alltag. Ihre Inhalte verbinden Inspiration mit praktischen Tipps für ein ausgewogenes Leben.

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